Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer ‚Firma netzbetrieb EDV-Service Herne’ (AN) und Ihren Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der AN nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den AN unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem Kunden im Zusammenhang mit Verträgen getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des AN schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der AN diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
(2) Netzwerkdiagramme, techn. Angaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des AN gehören, bleiben im Eigentum des AN und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise des AN gelten ab Herne sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten/Anlieferungskosten sind nicht in dem Preis enthalten. Anlieferungen werden mit 0,40 Cent/gefahrener Kilometer berechnet.
(2) Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem AN anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Falls der AN schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der AN ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
§ 5 Gewährleistung/Haftung
(1) Bei Kaufverträgen:
Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb von einer Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem AN zu rügen.
(2) Bei Werkverträgen für Web-Präsenzen:
Für den Inhalt von Webpräsenzen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie Ausgestaltung des Impressums und Beachtung des Urheberrechts. Durch die Veröffentlichung einer Web-Präsenz stellt der Kunde den AN von jeglicher Haftung bezüglich der Web-Präsenz frei und haftet selber für die korrekte Beachtung aller gesetzlicher Regeln und Lizenzbestimmungen.
(3) Bei Dienstleistungsverträgen für Netzwerkbetreuung:
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung des AN mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten des AN oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde wird zur Nutzung eines Virenscanners, der regelmäßig aktualisiert wird, angehalten. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege des AN erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Der Kunde verpflichtet sich, alle bei Ihm eingesetzten Programme beim jeweiligen Hersteller zu lizenzieren. Der AN wird von allen Ansprüchen Dritter die sich aus einer Verletzung ergeben freigestellt.
Der AN leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf Euro 2.500,00 pro Schadensfall, insgesamt auf Euro 5.000,00 aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt dem AN unbenommen. Die gesetzliche Haftung des AN bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der AN haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der AN behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(2) Der Kunde hat den AN von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat dem AN alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
§ 8 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem Vertrag ohne Einwilligung der AN abzutreten.
(3) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
Herne, den 1.1.2005